Das EU-Kreislaufwirtschaftspaket
Das 2018 verabschiedete EU-Kreislaufwirtschaftspaket beinhaltet überarbeitete Gesetzestexte wie die Abfallrahmenrichtlinie (2018/851), die Verpackungsrichtlinie (2018/852) und die Deponierichtlinie (2018/850). Ziel ist es, die Abfallwirtschaft in der EU zu modernisieren, Ressourcen effizienter zu nutzen und Umweltauswirkungen zu verringern.
Eine Novelle aus dem Jahr 2021 verstärkt diese Maßnahmen, indem sie die Abfallvermeidung, das Recycling, die Wiederverwendung und intelligentes Produktdesign in den Fokus rückt. Besonders relevant ist die erweiterte Herstellerverantwortung: Unternehmen müssen künftig stärker für die Bewirtschaftung ihrer Produkte im Abfallstadium aufkommen, etwa durch finanzielle Beiträge zu Sammel- und Verwertungssystemen. Auch internationale Hersteller, etwa von Fahrzeugen und Batterien, müssen verantwortliche Bevollmächtigte in Österreich benennen.
EU Critical Raw Materials Act (CRMA)
Mit dem Critical Raw Materials Act zielt die EU darauf ab, die Versorgung mit kritischen Rohstoffen (Critical Raw Materials, CRM) sicherzustellen. Diese Materialien sind essenziell für Schlüsseltechnologien wie erneuerbare Energien, Elektromobilität und IT. Der Act soll die Lieferketten diversifizieren und ihre Widerstandsfähigkeit stärken, indem Recycling, Wiederverwendung und ein effizienterer Einsatz dieser Rohstoffe gefördert werden.
Die Abfallrahmenrichtlinie
Die Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) bildet die Grundlage der europäischen Abfallwirtschaft. Sie legt Prioritäten wie Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling und umweltgerechte Entsorgung fest. Wesentliche Vorgaben sind:
- Erstellung nationaler Programme zur Abfallvermeidung.
- Festlegung von Recyclingzielen für bestimmte Abfallströme.
- Verbot der Verbrennung oder Deponierung von Abfällen, die für Wiederverwendung oder Recycling geeignet sind.
- Bis 2030 sollen Abfälle, die recycelt oder wiederverwendet werden können, nicht mehr auf Deponien landen – es sei denn, dies ist die umweltfreundlichste Option.
Die EU-Kunststoffstrategie
Die EU-Kunststoffstrategie hat das Ziel, Plastikverschmutzung zu reduzieren und eine Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe zu etablieren. Maßnahmen umfassen:
- Verringerung von Einwegplastik.
- Förderung des Recyclings.
- Verbesserung der Herstellung und Nutzung von Kunststoffen.
Ein zentraler Fokus liegt darauf, Mikroplastik in Ozeanen zu vermeiden und die Verantwortung der Hersteller durch spezifische Maßnahmen wie Verbrauchsminderungen und Verbote zu erweitern.
Das EU-Ecolabel
Das EU-Ecolabel ist eine freiwillige Zertifizierung, die umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen auszeichnet.
Es unterstützt das Konzept des „Circular Design“ durch die Förderung von langlebigen, modularen und reparaturfreundlichen Produkten, die aus recyclingfähigen Materialien bestehen.
Diese Regulierungen und Initiativen zeigen, dass die EU nicht nur ehrgeizige Ziele verfolgt, sondern auch klare Rahmenbedingungen schafft, um den Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen. Für Unternehmen bedeutet dies sowohl Herausforderungen als auch Chancen: Wer heute in Nachhaltigkeit investiert, positioniert sich langfristig wettbewerbsfähig und zukunftssicher.