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Neue OIB-Richtlinie im Sinne des Bauens im Kreislauf

Momentan liegen sechs Richtlinien des Österreichischen Institutes für Bautechnik (OIB) zur Vereinheitlichung der bautechnischen Vorschriften in Österreich vor. Hierbei werden zum Beispiel Vorgaben über Brandschutz, Schallschutz oder Energieeffizienz gegeben. Diese Vorschriften können die Bundesländer in ihren Bauordnungen für baurechtlich verbindlich erklären. Derzeit ist eine zusätzliche bzw. neue, „siebente“ OIB- Richtlinie in Ausarbeitung.

Diese neue Richtlinie soll in Zukunft Bauvorgaben tätigen, die wesentliche Aspekte der Ressourceneffizienz und -schonung abdecken. Im Zentrum stehen dabei die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft, die als eine wesentliche Grundlage für nahhaltiges und zukunftsfähiges Bauen dienen. Bis Ende 2027 ist die Ausarbeitung der Richtlinie geplant – mit dem klaren Ziel der baurechtlichen Verbindlichkeit in den Bundesländern.

OIB-RL_7_Grundlagendokument_Ausgabe_Mai_2023

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