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Deponierverbot

Auch im Bausektor kommt die Kreislaufwirtschaft langsam in Bewegung. Ein wichtiger Meilenstein war die Novelle der Deponieverordnung im Jahr 2021 (BGBl. II Nr. 144/2021). Damit wurden neue Regeln eingeführt, die das Deponieren bestimmter Baustoffe verbieten – und stattdessen das Recycling fördern.

Besonders betroffen sind Materialien wie Beton, Asphalt, Ziegelreste und gipshaltige Produkte (z. B. Gipskartonplatten). Während beispielsweise Gipskartonplatten momentan auf den Deponien endgelagert werden, ist das in Österreich bald nicht mehr möglich:

  • Seit 1. Jänner 2024 dürfen mineralische Baustoffe wie Betonabbruch, Ziegel aus der Produktion oder Asphalt nicht mehr deponiert werden.
  • Ab 1. Jänner 2026 gilt dieses Verbot auch für gipshaltige Mineralfaserprodukte wie Gipskartonplatten.
  • Ab 01.01.2027 wird dann auch die künstliche Mineralfaserplatte nicht mehr deponiert werden dürfen.

Diese Änderungen geben der Recyclingwirtschaft einen klaren Auftrag – und auch Zeit zur Anpassung: Die neuen Vorgaben wurden bereits 2021 angekündigt. So können Betriebe ihre Prozesse umstellen und neue Lösungen entwickeln.

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